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Lake-Schwarznecker und Krumpholz Rechtsanwaltskanzlei

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Neues oder Wissenswertes

Piratenflagge – Das waren wir!
Die Piratenflagge durfte hängen bleiben. So entschied das Landgericht Chemnitz in seinem Urteil vom 21.10.2011, Aktenzeichen: 6 S 27/11. Für unsere Mandanten setzen wir uns voll ein!


Familienrecht:
Am 01.05.2014 ist das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Deshalb ergeht hier der Hinweis an alle Schwangere in Not dahingehend, dass sie die Möglichkeit haben, ihre Kinder sicher und auf Wunsch auch vertraulich in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen können.

 

Schon gewusst?
Für die Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, die sie beantragen und bewilligt erhalten, gilt, dass die Monatsraten in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens festzusetzen sind – jedoch nicht höher als max. 300,00 € monatlich. Die Raten sind für eine maximale Dauer in Höhe von 48 Monaten zu entrichten, gem. § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO. Den Begünstigten trifft eine eigenständige Mitteilungspflicht, gem. § 120 a Abs. 2 ZPO. Jede Anschriftenänderung sowie jede wesentliche Veränderung der Einkommensverhältnisse sind dem Gericht eigenständig mitzuteilen. Dabei gilt als wesentliche Einkommensverbesserung jede Verbesserung um mehr als 100,00 € brutto.

 

Von den Gerichten

BGH - Urteil vom 23.08.2018 - III ZR 192/17 

   

Die Unwirksamkeit zweier Preisklauseln eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets wird durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

Durch dieses Urteil wird einem Unternehmen auf die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. die Verwendung zweier Preisklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt:

 

"Premiumversand 29,90 € inkl. Bearbeitungsgebühr"

und

"ticketdirect - das Ticket zum Selbst-Ausdrucken Drucken Sie sich ihr ticketdirect einfach und bequem selber aus! 2,50 €"

 

 

BGH - Urteil vom 22.08.2018 . VII ZR 277/16

 

Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte!  

 

Eine Formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung auch bei einer Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter unwirksam!

 


 

BGH Urteil vom 02.08.2018 - III ZR 466/16

 

Amtshaftung des Sozialhilfeträgers bei Verletzung von Beratungspflichten:


Der Bundesgerichtshof hat einen Schadenerstzanspruch aus Amtshaftung ( § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art.34 Satz 1 GG) gegenüber dem Sozialhilfeträger bejaht, weil dieser bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage, die entsprechenden Hinweise auf weitere Beratungsstellen nicht erteilt hat.

Eingeklagt war die Differenz zwischen den bezogenen Leistungen und Rentenhöhe, wäre diese rechtzeitig beantragt worden.

Zur Klräung des Haftungsumfangs wurde die Entscheidung zurück verwiesen.

 

 

BGH Urteil vom 12.07.2018 - IIIZR 183/17

 

Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozaiken Netzwerk ist vererbbar!

 

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht. Der Erbe hat einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber aus Zugang zu dem Konto, einschließlich aller dort enthaltenen Kommunikationsinhalte.


... und Älteres

 

 

Europäische Erbrechtsverordnung > Stichtag 17.08.2015

 

Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt für alle Erbfälle ab dem 17. August 2015. Die gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Goßbritannien, Irland und Dänemark sind nicht mit von der Partie.

Sie regelt für Todesfälle mit grenzüberschreitendem Bezug, welches mitgliedstaatliche Recht auf den Erbfall anzuwenden ist und welcher Mitgliedstaat für Entscheidungen über den Erbfall zuständig ist.

Es ist wichitg alte Verfügungen von Todes wegen von einem Erbrechtsexperten überprüfen zu lassen. 

Hiernach bestimmt sich die sich die Frage des anwendbaren Erbrechts in internationalen Sachverhalten nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem Land, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Dem Erblasser steht es grundsätzlich frei, das Recht seiner Staatsangehörigkeit zu wählen.

Seine Rechtswahl bezieht sich dann auf die gesamte Rechtsnachfolge.

Alte beschränkte Rechtswahlklauseln vor dem Stichtag, bezogen unbewegliches Vermögen in Deutschland, bleiben gemäß Art. 83 Abs. 2 der Verordnung wirksam. Voraussetzung hiefür ist aber, dass der Erblasser im Zeitpunkt der Rechtswahl seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.

 

Familienrecht:
Urteil des BGH, Aktenzeichen X ZR 135/11 – Urteil vom 06.05.2014
 Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Lebensgefährte eine Zuwendung, die er während der Lebensgemeinschaft erhalten hat, nach der Trennung, die 5 Jahre später erfolgte, zurückzahlen muss. In seiner Entscheidung kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass vorliegend eine unbenannte Zuwendung anzunehmen ist und mit der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Geschäftsgrundlage für diese Zuwendung weggefallen ist. Nach den Regeln der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) hat der BGH dem Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung zugesprochen. 

 

Mietrecht
Urteil des BGH vom 11.06.2014, Aktenzeichen: VIII ZR 349/13
 Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter sich unter Umständen schadenersatzpflichtig gegenüber dem Mieter macht, wenn er pflichtwidrig diesem gegenüber die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert. In dem genannten Verfahren hat der Mieter dem Vermieter für etwa ein Jahr entgangene Untermiete in Höhe von mehr als 7.000,00 € zugesprochen. Hintergrund dieses Urteils war, dass die Mieterseite sich für über ein Jahr berufsbedingt im Ausland befand. Die Mieterseite wollte sich ein Zimmer für gelegentliche Übernachtungen behalten und den Rest der Wohnung untervermieten. All diese Voraussetzungen für die Untervermietung hat der BGH abgesegnet und vorliegend die Vermieterseite zur Schadenersatzzahlung verurteilt.

 

Mietrecht
Urteil des BGH vom 04.06.2014, Aktenzeichen: VIII ZR 289/13
In dem zitierten Urteil hielt der BGH sowohl die fristlose als auch die fristgemäß ausgesprochene Kündigung des Vermieters für unwirksam. Was war geschehen? Der Vermieter suchte den Mieter vereinbarungsgemäß in seiner Wohnung auf, um neu installierte Rauchmelder zu inspizieren. In diesem Zusammenhang versuchte der Vermieter die gesamte Wohnung zu inspizieren – auch Räume, in denen sich keine neuen Rauchmelder befanden. Als er sogar ein Fenster öffnete und hierfür Gegenstände von der Fensterbank räumte, forderte der Mieter den Vermieter auf, die Wohnung zu verlassen. Da dies nicht geschah, umfasste der Mieter den Vermieter und trug ihn aus der Wohnung. Der BGH hielt zwar die Grenzen erlaubter Notwehr für geringfügig überschritten, sah darin jedoch keine so gravierende Pflichtverletzung, dass der Vermieterseite die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten gewesen wäre. Immerhin hat der Vermieter mit seinem vorangegangenen pflichtwidrigen Verhalten das Hausrecht des Mieters verletzt und ist auch dessen Aufforderung, die Wohnung unverzüglich zu verlassen, nicht nachgekommen.

 

Urteil des BGH vom 25.02.2014 – VI ZR 144/13
- Der Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden –
 Was ist passiert? Es kam im Wohnviertel des Klägers zu einem Stromausfall, in dessen Nachgang in dem Haus des Klägers eine Überspannung auftrat. Mehrere Elektrogeräte und die Heizung wurden beschädigt. Ursache für diese Überspannung war die Unterbrechung von PEN-Leitern (PEN = protective neutral) in der Nähe des Hauses, die das Haus des Klägers mit der Erdungsanlage verband. Das Amtsgericht hat die Schadensersatzklage abgewiesen. Das Landgericht gab der Klage abzüglich der Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 € gemäß 11 ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz) statt. Der BGH hat die zugelassene Revision abgewiesen. Im Ergebnis verhält es sich so, dass der Netzbetreiber verschuldensunabhängig nach der Gefährdungshaftung nach § 1 Abs. ProdHaftG auf Schadensersatz haftet. Die durch den Versorger gelieferte Elektrizität wies auf der Grundlage der Überspannung einen Fehler auf, der einen Schaden bei den Elektrogeräten und der Heizung des Klägers verursachte. Da der Abnehmer mit solchen übermäßigen Spannungen nicht rechnen muss, muss die Netzbetreiberin den entstandenen Schaden ersetzen.

 

Stichtag 01.05.2014: Punktereform 2014

Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Änderungen: Die Obergrenze für Punkte in Flensburg – bisher 18 – beträgt ab 01.05.2014 8 Punkte. Einzelne, auch schwere Verkehrsverstöße können in Zukunft mit max. 3 Punkten geahndet werden. Einzelne Punkte für leichtere Verstöße fallen weg. Auch in Zukunft wird es die Möglichkeit für den Punkteabbau geben. Allerdings dürfen diese Fahreignungsseminare zum Abbau von einem Punkt nur noch alle 5 Jahre durchgeführt werden. Zukünftig gibt es bei Erreichen bestimmter Punktestände so etwas wie "Blaue Briefe". Der Fahrer erhält eine Ermahnung bei Überschreiten der Grenze von 4 oder 5 Punkten. Bei Überschreiten von 6 oder 7 Punkten erhält der Fahrer eine schriftliche Verwarnung. Auch wird zukünftig das Hinzukommen neuer Punkte nicht den Ablauf der Verjährung von Punkten aus der Vergangenheit verhindern. Alte Punkte werden abgebaut, auch wenn neue Punkte gegen den Fahrer verhängt werden.

 

Entscheidung des BGH vom 06.03.2014 – III ZR 352/13:
Schon gewusst? Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen hat die Gemeinde bei gesunden Straßenbäumen keine besonderen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
 Im vorliegenden Fall klagte ein Autofahrer, dessen Auto infolge herabfallender Äste von den Pappeln beschädigt wurde. Das Landgericht wies die Klage auf Schadensersatz ab. Das Oberlandesgericht gab der Klage unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Autofahrers in Höhe eines Drittels dem Grunde nach als gerechtfertigt statt. Der Bundesgerichtshof hat die zugelassene Revision vollumfänglich zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts bestätigt. Nach diesem Urteil genügt die Gemeinde ihren Straßenverkehrssicherungs- und Überwachungspflichten, wenn sie außer der stets gebotenen Beobachtung der Bäume auf dürres Laub oder Beschädigungen oder Frostrisse eine eingehende Untersuchung der Bäume vornehmen, wenn besondere Umstände, wie das Alter des Baumes, sein Erhaltungszustand oder die Eigenart seiner Stellung oder statischen Aufbaus dies erfordern. Da die Gemeinde ihre Baumkontrollpflichten durchgeführt hat, traf sie in diesem Fall auch keine weitergehenden Pflichten. Ein natürlicher Astabfall, für den zuvor keine Anzeichen erkennbar waren, sondern in der Eigenart der Pflanze zu suchen sind, gehört zu den naturgebundenen und von daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Die Gemeinde hat auch nicht die Pflicht, vergleichsweise bruchgefährdete Baumarten, wie z. B. die Pappel, von Parkplätzen zu beseitigen oder besonders zu beschneiden. Da der natürliche Astabbruch von einer Pappel zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, trifft die Gemeinde auch nicht die Verpflichtung, besondere Warnschilder aufzustellen oder ähnliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grunde bekam der Autofahrer den ihm entstandenen Schaden auch nicht ersetzt.

 

Ein weiterer Beschluss zur Wirksamkeit von Eheverträgen XII ZB 303/13, Beschluss vom 29.01.2014 
Der Bundesgerichtshof führt aus, dass der Ausschluss des Versorgungsausgleichs auch bei einer Allein-Verdiener-Ehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass für die nachteilige Regelung eine entsprechende adäquate Regelung für den von dem Nachteil betroffenen Ehegatten gefunden wurde. In dem durch den BGH zu entscheidenden Fall wurde für den benachteiligten Ehegatten eine Kapitalversicherung finanziert. Weiterhin erhielt er eine Immobilie. Dazu war zwar der Ehevertrag so gestaltet, dass Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts betroffen waren, die weitere Prüfung ergab jedoch, dass diese Vereinbarungen zulässig waren, da durch die Lebensversicherung und die Immobilie die Nachteile für den Ehegatten soweit abgemildert wurden, dass nicht von einer Sittenwidrigkeit des Vertrages ausgegangen werden kann.